Machen Sie den Hautschutz zur Hauptsache!
Sehr geehrte Inhaberinnen und Inhaber von Dentallaboren,
das Amt für Arbeitsschutz und die zuständigen Berufsgenossenschaften werden gemeinsam bis Ende Dezember 2010 in ausgewählten Hamburger und Niedersächsischen Dentallaboren eine Präventionskampagne gegen Hauterkrankungen durchführen. Das Ziel ist, gemeinsam die Häufigkeit und die Schwere von Hauterkrankungen (z.B. Handekzem) durch Handschuhtragen und hautschädigende Stoffe bei Beschäftigten in Dentallaboren zu verringern.
Seit Jahren sind Hauterkrankungen das Berufskrankheitsrisiko Nummer Eins. Von den 2008 bundesweit gemeldeten 55.287 Berufskrankheiten ist rund ein Drittel auf berufsbedingte Hauterkrankungen zurückzuführen. In 616 Fällen wird die Berufskrankheit nach Prüfung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen anerkannt. Auch 8 Zahntechniker mussten wegen einer chronischen Hauterkrankung ihren Beruf aufgeben (2008). Häufige Ursachen waren der ständige Wärme- bzw. Feuchtigkeitsstau durch das Tragen von Schutzhandschuhen - starkes Schwitzen unter diesen Handschuhen schafft eine feuchtarbeitsähnliche Belastung - sowie der Kontakt mit Reinigungs- und Desinfektionsmitteln. Den Betroffenen steht oft ein langer Leidensweg bevor, mit Einschränkungen im Arbeits- und Privatleben, diversen Arzt- und Reha-Terminen und einer unsicheren beruflichen Zukunft.
Die Präventionskampagne findet im Rahmen des bundesweiten Arbeitsprogramms der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie statt. Wir werden Zahnarztpraxen mit Dentallaboren und gewerbliche Dentallabore besuchen und mit Ihnen anhand eines Erhebungsbogens eine Bestandsaufnahme Ihres betrieblichen Hautschutzes durchführen. Dabei werden wir Sie in erster Linie beraten und Sie über den Stand der Arbeitssicherheit, Hygiene und Arbeitsmedizin in der technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 401 "Gefährdung durch Hautkontakt, Ermittlung-Beurteilung-Maßnahmen" informieren. Ihr Herzstück stellt die Methode einer systematischen Gefährdungsbeurteilung dar, ihre Durchführung ist für Sie nach Arbeitsschutzgesetz und Gefahrstoffverordnung eine wichtige Arbeitgeberpflicht.
Hier finden Sie den Erhebungsbogen