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Kurz und knapp

  • Gesetzlich keine vorgeschriebene Schulbildung als Ausbilungsvoraussetzung.
  • Dauer der Ausbildung in der Regel 3 ½ Jahre.
  • Verkürzung ist möglich bei Abitur um ein Jahr, bei Sekundar- Abschluss I um ein halbes Jahr. Es muss jedoch mit dem Ausbildungsbetrieb abgestimmt werden.
  • Der Ausbildungsvertrag beinhaltet die Rechte und Pflichten sowohl vom Ausbilder als auch vom Auszubildenden sowie die Bestimmungen über Urlaub, Ausbildungsvergütungen etc.
  • Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach den von den einzelnen Zahntechniker-Innungen beschlossenen Empfehlungssätzen.
  • Die Zwischenprüfung findet immer vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Die Ausbildung endet mit dem Ablegen der Gesellenprüfung. Wer diese bestanden hat erhält ein Prüfungszeugnis und den Gesellenbrief.
  • Beide Prüfungen bestehen aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.
  • Nach Abschluss der Prüfung ist es möglich seine Meisterprüfung abzulegen. Ein Meister hat das Recht, selbstständig ein zahntechnisches Labor zu führen und Lehrlinge auszubilden.
  • Ebenfalls kann im Anschluss der Ausbildungszeit ein Studium der Dentaltechnologie mit dem Abschluss: Diplom-Ingenieur Dentaltechnologie (FH) absolviert werden.

 

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