Pressemeldung
Dentaltrade gegen Zahntechniker-Innung vor Gericht gescheitert!
Hannover, Juli 2010
Wie die Niedersächsische Zahntechniker-Innung (NZI) in ihrer Pressemeldung vom 26. April 2010 berichtete, hat das Sozialgericht Hannover den Einzelvertrag zwischen der AOK Niedersachsen und der Dentaltrade GmbH & Co.KG für unzulässig erklärt.
Gegen die in der Pressemeldung verwendete Bezeichnung als „Billiganbieter“ zog die Handelsgesellschaft gegen die NZI vor Gericht. Der Zahnersatzhändler sah sich mit dieser Bezeichnung als „Billiganbieter“ diskreditiert und beantragte vor dem Landgericht Hannover gegen die NZI ein empfindliches Ordnungsgeld zu verhängen, ersatzweise Ordnungshaft.
Mit diesem Ansinnen ist die Handelsgesellschaft gescheitert. Das Landgericht stellte fest, das die Verwendung des Begriffs „Billiganbieter“ nicht zu beanstanden ist.
Damit ist der Zahnersatzhändler erneut in seinem Bemühen gescheitert, mit der NZI als Vertretungsinstanz der niedersächsischen Dentallabore, rechtliche Auseinandersetzungen erfolgreich führen zu können. Bekanntlich hatte sich eine Mitarbeiterin der Firma Dentaltrade unter falschem Namen Zugang zur Pressekonferenz der NZI verschafft, um Material für eventuell rechtliche Auseinandersetzungen sammeln zu können.
Dazu Lutz Wolf, Obermeister der NZI: „Auch angesichts solcher Machenschaften von Dentaltrade werden die Meisterbetriebe der Innung unbeirrt an ihren Qualitätszielen bei der Versorgung mit Zahnersatz für den Patienten festhalten!“
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Dipl.oec. Viola Ullrich, Geschäftsführerin der NZI
Tel. 0511-3481937
E-Mail-Adresse: ullrich@nzi.de