1930 Das Gewerbe der Zahntechniker wird zum selbständigen Handwerk erklärt.
1933 7. Oktober: Gründung des Reichsverbandes des Zahntechniker- Handwerks. Dieser übernahm die handwerklichen Traditionen und die Berufsbezeichnungen Lehrling, Geselle und Meister.
1934 Gründung der NZI. Der Bezirk Oldenburg/Ostfriesland gehörte damals noch zu Bremen und der Bezirk Lüneburg/Stade zu Hamburg. Erster Obermeister der NZI war Hans Freese aus Hannover. Unter ihm trat die NZI dem Reichsinnungsverband bei.
1939 bis 1945 Von 1939-1945 wurden die Preise für zahntechnische Leistungen vom Staat festgelegt. Nach dem Krieg begann der Wiederaufbau des Zahntechniker-Handwerks unter sehr erschwerten Bedingungen. Materialien für Zahnersatz waren kaum vorhanden und die Betriebe mußten sich neu orientieren.
1946 wurde Zahntechnikermeister Manfred Purucker aus Hannover neuer Obermeister. Unter seiner Führung wurde die Berufsschule wieder aktiviert und die Modellgußtechnik eingeführt.
1948 Durch die Währungsreform im Jahr 1948 nahm die Entwicklung des Zahntechniker-Handwerks einen positiven Verlauf. Materialien waren wieder besser erhältlich, Kautschuk wurde durch Kunststoff als Prothesenbasis abgelöst, Kronen -und Brückentechniken wurde weiterentwickelt.
1948 wurde Zahntechnikermeister Hans Freese wieder Obermeister der NZI. Er behielt dieses Amt bis 1956 inne. Gemeinsam haben der damalige Lehrlingswart Zahntechnikermeister Gerhard Tinne aus Hannover und Studienrat Hans Löffler die Berufsausbildung für Zahntechniker aufgebaut.
Heute wählen viele junge Menschen den Beruf des/der Zahntechnikers/in für ihre Ausbildung. Die Betriebe der NZI bilden zur Zeit ca. 1000 Lehrlinge aus, wovon jährlich ca. 200-250 als Gesellinnen oder Gesellen erfolgreich die Berufsausbildung absolvieren.
1952 Die Entwicklung und Verbesserung der Materialien und Verfahren bei Zahnersatz machte große Fortschritte. Die Verbesserung der Qualität der Dentalkunststoffe wurde in den Jahren 1952-1956 stark vorangetrieben. Die Porzellanzähne wurden von Kunststoffzähnen abgelöst.
1952 wurde durch das neue Zahnheilkundegesetz festgelegt, dass es der Bestallung zum Zahnarzt bedarf, wenn jemand die Zahnheilkunde ausüben will.
1953 Als Folge wurde das Zahntechniker-Handwerk 1953 in das Handwerksrecht übernommen. Die erfolgreich abgeschlossene Meisterprüfung im Zahntechniker-Handwerk wurde zur Voraussetzung für die Selbständigkeit.
1956 gehörten der NZI 156 Mitglieder an, die 786 Mitarbeiter beschäftigten. Im gleichen Jahr wurde Zahntechnikermeister Hanskurt Schäfer aus Braunschweig zum Obermeister der NZI gewählt.
Am 24./25 August 1956 wurde der Verband Deutscher Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) gegründet.
1958 traten die zahntechnischen Betriebe aus Oldenburg/Ostfriesland der NZI bei. Der Mitgliederbestand wuchs auf 201 Laboratorien an.
Unter der Leitung von Zahntechnikermeister Gerhard Lippitsch aus Oldenburg wurden die zahntechnischen Leistungen definiert. Diese Leistungsbeschreibung war wesentliche Basis für die Schaffung eines Bundeseinheitlichen Leistungsverzeichnisses für zahntechnische Leistungen.
1965 Gründung des Niedersächsischen Zahntechniker-Verbandes als Zusammenschluß der Arbeitnehmer im Zahntechniker-Handwerk
1971 schaffte die NZI eine „Sterbekasse", der die Innungsmitglieder beitreten konnten. Somit war eine wesentliche Hilfe für die Hinterbliebenen im Sterbefall geschaffen.
1973 Für den selbstlosen Einsatz im Zahntechniker-Handwerk erhielt 1973 der Obermeister der NZI, Hanskurt Schäfer, die goldene Ehrennadel des VDZI.
1974 wurde durch ein Urteil des Bundessozialgerichts der Grundstein für die Einbindung der Preise für zahntechnische Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung gelegt.
1975 Ab 1. Januar 1975 erhielten die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen erstmalig Zahnersatz im Rahmen der Kassenzahnärztlichen Versorgung. Die Kosten für Zahnersatz wurden zu 100% von den Krankenkassen übernommen.
1975 wurde festgelegt, daß die zahntechnischen Leistungen nach einer Höchstpreisliste zu vergüten sind. Um dies zu realisieren wurde ein einheitliches Leistungsverzeichnis erarbeitet, an dem die NZI erheblich beteiligt war. So konnte die erste Höchstpreisliste für die Leistungen der gewerblichen Laboratorien in ganz Niedersachsen erstmalig ab 1. April 1975 in Kraft treten.
Die 100% Kostenübernahme bei Zahnersatz brachte eine ungeheure Auftragsflut in die Dentallaboratorien. Alle zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte wurden aktiviert, neue eingestellt und umgeschult. Neue zahntechnische Betriebe entstanden.
1976 stieg die Zahl der Innungsbetriebe auf 212 mit 4559 Beschäftigten an.
1976 wurde auch das bestehende Arzneimittelgesetz geändert. Die Herstellung von Zahnersatz wurde mit seinen verarbeitenden Materialien in dieses Gesetz als sogenannte „fiktive Arzneimittel" einbezogen, so dass ab sofort eine Anzeigepflicht bei den zuständigen Behörden für alle Laboratorien die Zahnersatz herstellten bestand.
1976 wurde aufgrund der gewachsenen Aufgaben eine eigene Geschäftsstelle der NZI errichtet. Erster Geschäftsführer der NZI wurde Herr Heinrich-Adolf Mittag aus Hannover. Juristischer Berater wurde Herr Rechtsanwalt und Notar Bernhard Wedler, ebenfalls aus Hannover.
1977 wurde die Kostenübernahme der Krankenkassen für Zahnersatz von 100% auf 80% reduziert.
Im September 1977 übernahm die NZI im Gebäude des Berufsbildungszentrums der Handwerkskammer Hannover eine eigene überbetriebliche Fortbildungsstätte. Nun konnten auch die Weiterbildungsangebote für Auszubildende und Gesellen erweitert werden.
Am 21.10.1977 starb der Obermeister, Hanskurt Schäfer. Mehr als 20 Jahre hat er in einer sehr schweren Zeit die Interessen der NZI vertreten und maßgeblich geprägt.
Sein Nachfolger wurde im April 1978 Zahntechnikermeister Gerhard Flemming aus Hannover. Er stand der NZI bis1987 als Obermeister vor.
1981 traten auch die zahntechnischen Betriebe aus Lüneburg-Stade der NZI bei. Die Innung wuchs auf 300 Innungsbetriebe mit 5843 Beschäftigten an. Diese Ausdehnung machten es erforderlich die NZI organisatorisch neu zu ordnen.
Die NZI wurde in Innungsbezirke eingeteilt die als Organe die Bezirksmitgliederversammlung und gewählte Bezirksmeister erhielten. Die Satzung der NZI wurde entsprechend geändert. Die NZI bestand fortan aus den Bezirken
Hannover, Braunschweig, Göttingen, Nordniedersachsen (Lüneburg/Stade), Oldenburg/Ostfriesland und Osnabrück.
1982 übernahmen die gesetzlichen Krankenkassen nur noch 60% der Kosten für Zahnersatz. Gleichzeitig wurde in diesem Jahr gefordert ein einheitliches Verzeichnis für die abrechnungsfähigen zahntechnischen Leistungen innerhalb der GKV zu schaffen. Das Bundeseinheitliche Leistungsverzeichnis (BEL) war geboren.
1982 wurden die „Niedersächsischen-Zahntechniker-Tage" ins Leben gerufen, die alljährlich stattfinden. Hier werden insbesondere Fachvorträge und berufspolitische Podiumsdiskussionen durchgeführt. Gleichzeitig wird das Innungsleben durch Festveranstaltungen gepflegt.
1984 wurde der erste Vertrag zwischen den gesetzlichen Krankenkassen und der NZI geschlossen, der die Lieferung von Zahnersatz, die Vergütungen und die Abrechnungsmodalitäten zahntechnischer Leistungen gewerblicher Dentallaboratorien regelt. Gleichzeitig wurde ein gemeinsamer Vertragsausschuß installiert.
1987 wurde Paul Hirschring aus Hannover zum Obermeister der NZI gewählt.
1988 Im April übernahm Zahntechnikermeister Michael Hesse aus Hannover das Amt des Obermeisters. Er leitete in einer Zeit, die besonders durch den Einfluß der Gesetzlichen Krankenkassen auf die notwendige Zahnersatzversorgung und den Einsparungen im Gesundheitswesen gekennzeichnet war, die Geschicke der Innung bis zum Jahr 1996.
1989 Im März gehörten der NZI 344 Mitgliedslaboratorien mit 6159 Beschäftigten an. 1997 zählt die NZI 520 Betriebe (incl. Gastmitglieder) mit ca. 9000 Beschäftigten.
1996 Im Mai wurde Zahntechnikermeister Lutz Wolf aus Osnabrück zum neuen Obermeister gewählt. Ihm obliegt die schwierige Aufgabe das Zahntechniker-Handwerk in einer Zeit von gesetzlichen Neuordnungen als eigenständiges Handwerk zu erhalten. Denn das 2. Neuordnungsgesetz in der GKV macht die Einbindung des Zahntechniker-Handwerks in die GKV von 1974 wieder rückgängig. Zahntechnisch erbrachte Leistungen unterliegen nun wieder der freien Preisbildung. Jeder Betrieb muß also seine betriebswirtschaftlich notwendigen Preise bilden. Eine völlig neue Situation für die Betriebe der NZI.
Heute Bisher 63 Jahre NZI haben gezeigt, dass das selbständige Zahntechniker-Handwerk als Partner im Gesundheitswesen durch seine Leistung akzeptiert werden muß. Die Aufgaben, die sich die Gründungskollegen der NZI 1934 gestellt hatten, ihre Energie und ihren Einsatz in erstklassige Zahntechnik zu investieren, haben die Nachfolgegenerationen übernommen.
Die heutigen Mitglieder der NZI verfolgen das Ziel, in der Zukunft noch besseren Zahnersatz - dem Fortschritt verpflichtet zu bleiben - herzustellen, um den wissenschaftlich begründeten Anforderungen der Zahnärzte gerecht zu werden. Dieses Ziel sollte von keinem Beteiligten am Gesundheitswesen in der Zukunft leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden - zur Gesundheit des Zahnkranken.