Verlängerungsanträge:
Bezirk Hannover: Handwerkskammer Hannover
Bezirk Braunschweig/Lüneburg: Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Bezirk Göttingen: Handwerkskammer Hildesheim
Bezirk Osnabrück: Handwerkskammer Osnabrück Verlängerung im Ausnahmefall
Verlängerung bei nicht bestandener Prüfung
Bezirk Oldenburg: Handwerkskammer Oldenburg
Bezirk Bremen: Handwerkskammer Bremen
Nachfolgende Gründe können eine Verlängerung erforderlich machen:
- erkennbare schwere Mängel in der Ausbildung,
- Nichtbestehen der Gesellen- oder Abschlussprüfung,
- krankheitsbedingte Nichtteilnahme an der Prüfung,
- körperliche, geistige und seelische Behinderung des Auszubildenden, die dazu führen, dass das
Ausbildungsziel nicht in der vereinbarten Ausbildungszeit erreicht werden kann,
- Betreuung des eigenen Kindes oder von pflegebedürftigen Angehörigen.
Bei Festlegung der Verlängerungsdauer sind die Prüfungstermine zu berücksichtigen.
Bitte nehmen Sie Kontakt auf